Bei der Recyclinganlage ist wahrscheinlich unsere mobile Brechanlage gemeint. Ziel ist es, auch hier die Staubentwicklung zu minimieren. Aktuell läuft ein Versuch mit einer Benebelungsanlage.
Auf der geplanten Erweiterungsfläche ist kein Wald, ansonsten halten wir uns an den bestehenden Rekultivierungsplan.
Innerhalb der Genehmigungsunterlagen und auch der späteren Zulassung werden die Maßnahmen zur Renaturierung beschrieben. Diese Maßnahmen sind dann innerhalb einer vorgegebenen Zeitschiene umzusetzen.
Hier muss erläutert werden, welche Steinbruchkante betrachtet wird. Unser Ziel ist es, daß nach Fertigstellung des Schotterwerkes dieses von Zwingelhausen fast nicht zu sehen ist. Das erreichen wir dadurch, daß wir den Siloaufbau hinter einer alten Bruchwand positionieren. Hier unterscheiden wir uns deutlich von den alten Planungen.
Nein, beim Betrieb von Solaranlagen kommt es immer zu Verschmutzungen, dazu zählen neben Stäuben auch Pollenflug und Vogelkot. Daher ist eine wiederkehrende Reinigung notwendig, um den Wirkungsgrad zu erhalten. Gerne kann das am Runden Tisch diskutiert werden.
Messstellen können eingerichtet werden. Ein Beweissicherungsverfahren wurde bisher nicht durchgeführt.
Bei unserer mobilen Brechanlage wird schon versuchsweise eine Beneblungsanlage eingesetzt.
Die Jahrestonnagen sollen gleich bleiben. Innerhalb des Werkes besteht das Ziel die Fahrbewegungen zu reduzieren. Durch die höheren Silokapazitäten können die Fahrten zu den Halden deutlich gesenkt werden.
Nein, nur die Wartezeiten werden verkürzt.
In Teilbereichen wird in Schichten gearbeitet.
Nein, das neue Konzept soll mögliche Verschmutzungen reduzieren.
Im Falle eines verschuldeten Schadens im Betriebsablauf werden wir dies selbstverständlich prüfen.
Wir wollen ein Kommmunikationskonzept für die Zukunft entwickeln, da es unser Ziel ist, auf Grund der räumlichen Nähe zwischen Steinbruch und Ortschaften die jeweiligen Interessenslagen zu betrachten. Ein interessierter Bürger kann sich dadurch die erforderlichen Informationen beim Unternehmen holen. Es gibt keinen Haken an diesem Konzept, es geht uns um Transparenz und Dialog.
Ja, dort ist eine Änderung mit dem Ziel der Staubverminderung vorgesehen. Auch hier wird das Konzept mit einer Benebelungskanone getestet werden.
Während der Planungsphase werden detaillierte Pläne erstellt.
Hier können wir derzeit noch keine Aussage tätigen, da erst ein Konzept erstellt werden muss.
Es ist geplant, dass der Sachverständige diese Frage am Runden Tisch erläutert, welche nachträglich auch hier veröffentlicht werden.
Ja, das kann er. Link: https://moveblast.de/?p=271
Wir sind verpflichtet, die zulässigen Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150, Teil 3 einzuhalten. Bei allen Sprengungen liegen wir deutlich unterhalb des Grenzwertes. Damit kann kein Gebäudeschaden entstehen.
Nein, nur die Wartezeiten werden verkürzt.
Geplant sind 1 Mio t.
Diese wird im Antrag näher beschrieben. Ziel ist es, daß die Ladeverkehre zur oberen Ebene entfallen und das Aufsetzen und Abfahren der Haufwerke im Gelände um > 50 % reduziert werden.
Kaum, durch fortschreitende Verfüllung entstehen dann potenzielle Rutschflächen.
Nach Wiederherstellung der alten Morphologie Zug um Zug nach der Rohstoffgewinnung und Rekultivierung.
Wir haben nur die am nächsten gelegenen Ortsteile eingeladen.
Bedeutet: Eingriff ins Gelände ist erfolgt.
Falls Material benötigt wird, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Wir sind verpflichtet, die zulässigen Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150, Teil 3 einzuhalten. Bei allen Sprengungen liegen wir deutlich unterhalb des Grenzwertes. Damit kann kein Gebäudeschaden entstehen.
Ja, aber kurzfristig sind Verschiebungen möglich, wg. Gewitter oder Starkregen.
Dies hängt sehr stark von der regionalen Baukonjunktur und den Entwicklungen in der Nachbarschaft ab.
Ziel ist es, die einzelnen Wandhöhen an die Gegebenheiten anzupassen. Die Gesamthöhe bleibt unverändert.
Durch verschiedene Maßnahmen wie Sedimentationsanlagen, Kläranlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Bepflanzung, Hochwasserschutzmauer, Pflegemaßnahmen .
Es gilt der bestehende Rekultivierungsplan. Vorgesehene Aufforstungsflächen sind noch nicht vorbereitet, teilweise ist noch abzubauen
Wir orientieren uns an dem Arbeitszeitgesetz, dem Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen, die jährlich neu aufgestellt werden.
In Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass kanzerogene Silikatanteile in unseren Stäuben nicht relevant sind.
Konstruktive – kritische Begleitung des Projekts verbunden mit einem Nachdenken über regionale und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die Bürgermeister wurden eingeladen, waren anwesend oder haben sich vertreten lassen.
Wir sind daran interessiert diese Thematik transparent zu gestalten. Allerdings müssen auch wir uns an den Datenschutz halten. Bis diese Thematik ausreichend geklärt ist, werden wir weiterhin wie gehabt, einem schon festgelegtem Personenkreis auf Nachfrage die Werte mitteilen.
Beispielsweise: Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße ab Werk bis L 1124 ist Aufgabe LG, ebenso die Pflege der Feldwege entlang Außengrenze.
Bei weiteren Maßnahmen wird sich LG bei der Ausschreibung mit einem bestmöglichen Angebot beteiligen.
Verschiedene Möglichkeiten werden umgesetzt oder sind in Planung. Dazu zählen Einhausen, Einsatz einer Entstaubung, Nässen der Fahrwege, Vernebelung mit Wasser u.a. Ziel ist es, die Staubentwicklung zu minimieren.
Ja, mehrmals täglich, außer bei Frost.
Wir orientieren uns an dem Arbeitszeitgesetz, dem Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen, die jährlich neu aufgestellt werden.
Geplant 1,0 Mio t. In konjunkturell besonders starken Jahren kann dieser Wert auch etwas höher liegen. Davon wird ein Teil vor Ort im genehmigten Asphaltmischwerk verarbeitet.
Oberboden soll nach unserem Konzept am Tagebaurand zwischengelagert werden.
Nein, diese ist vorhanden und täglich in Betrieb.
Wiederkehrende Staubmessungen werden von einem dafür zugelassenen Institut durchgeführt, z.B. Dekra. Die Werte sind Realwerte. Bei Regen wird nicht gemessen.
Es gilt die DIN 4150 Teil 3. Zu diesem Thema gibt es Veröffentlichungen. Link : https://moveblast.de/?p=271
Es wurden 12 Messgeräte aufgestellt. 2 in Schöntal (Tribergerstrasse, Calwer Str.) und 10 in Zwingelhausen ( Neuwiesenweg , Neuwiesenweg, Schöntalerweg 2x,Wengertsäcker 2x u.a.)
Läuft ständig parallel zur Rohstoffgewinnung.
Die Firma Lukas Gläser ist nicht berechtigt ein Parkverbot auf den Grundstücken Dritter zu erlassen.
Es liegt derzeit kein Angebot vor.
Dies ist ein eigenständiges Projekt und hat nichts mit dem Neubau des Schotterwerkes zu tun. Nach einer Vorplanung müssen mit den zuständigen Behörden die Gespräche geführt werden. Dies ist ein ergebnisoffener Prozess.