Diese Karte wird angefertigt. Nach der Fertigstellung wird diese hier veröffentlicht.
Die Laufzeit hängt von der Nachfrage nach Baustoffen ab. Nach den derzeit herrschenden Marktbedingungen reicht die Fläche für diesen Zeitraum.
Die Tagesleistung liegt bei durchschnittlich 4000 t bis 5000 t.
Ja, diese liegt dem LGRB vor. Link: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_uek350_rohstoffe
Der Abraum ist nicht höher. Die Wirtschaftlichkeit ist gegeben.
Eine Versorgungssicherheit des regionalen Baugewerks und Bürgern mit Bauwerkstoffen.
Es fallen für die Arbeiten auf der Gemarkung BK auch die Gewerbesteuern an.
Die Grundstücke für die jetzt beantragte Erweiterung sind in unserem Eigentum.
Kein definierter Abstand, technische Gebäude/Anlagen (Brücken, Straßen, Kleinanlagen) können höheren Emissionen ausgesetzt sein als Wohngebäude.
Zu den Emissionsquellen zählen Lärm, Staub und Erschütterungen. Die einzuhaltenden Abstände werden in der Zulassung des LRA definiert werden.
Die Messungen werden nach der geltenden DIN Vorschrift Nr. 4150 Teil 3 von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet.
Diesen Vorschlag werden wir dem Sachverständigen unterbreiten, der letztlich aber die Entscheidung über die Messstandorte nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien treffen muss.
Schadensfeststellungen können nur von vereidigten Gutachtern vorgenommen werden. Sofern Schäden gutachterlich den Aktivitäten im Steinbruch zugeordnet werden können, wird die Haftpflichtversicherung diese Schäden übernehmen.
Die zuständige Straßenbehörde oder Gemeinde.
Wir sind daran interessiert diese Thematik transparent zu gestalten. Allerdings müssen auch wir uns an den Datenschutz halten. Bis diese Thematik ausreichend geklärt ist, werden wir weiterhin wie in den letzten Jahren gehandhabt, die Messwerte einem festgelegten Personenkreis zur Verfügung stellen.
Für die S 21 Baustellen liefert Lukas Gläser keine Schotterprodukte. Bei sonstigen Schwankungen der Nachfrage wird die Produktion angepasst.
Wir orientieren uns an dem Arbeitszeitgesetz, dem Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen, die jährlich neu aufgestellt werden. Sprengzeiten liegen in einem Zeitfenster außerhalb 12 bis 14 Uhr.
Ja, wir suchen eine Ersatzlösung, diese soll zeitnah umgerüstet werden.
Vom LGRB wurden folgende Rekultivierungen erfolgreich begleitet:
7022 – 2 Weiler zum Stein, Nürtingen, 7022 - 115 Burgstetten – Erbstetten,
7022 – 128 Maubach, 7021 - 1 Ludwigsburg – Hummelburg, 7021 – 152 Kirchberg,
7021 – 151 Erdmannhausen, 7121 – 1 Fellbach – Öffingen, 7121 – 122, 7121 - 123 Oßweil
Eine Erweiterung ist nur im regionalplanerisch festgelegten Rohstoffsicherungsbereich zugelassen. Inwiefern sich im Rohstoffsicherungsbereich ein Abbau umsetzen lässt, ist aufgrund fehlender Untersuchung noch nicht abschließend ausreichend bekannt.
Ja, das Schutzgut Boden wird im Genehmigungsprozess bewertet und in der Eingriffs-/ Ausgleichs-bilanzierung berücksichtigt.
Ja, durch Optimierung der Transportwege.
Grundsätzlich möglich, aber abhängig vom vorhandenen Datenmaterial.
Für die Erweiterung des Gesteinsabbaus im derzeit vorgesehenen Umfang ist kein Verfahren zur (Teil-)Änderung oder Fortschreibung des Regionalplans notwendig, da im geltenden Regionalplan für den betreffenden Bereich bereits Gebiete zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe und Gebiete zur Rohstoffsicherung festgelegt sind. Diese wurden im Zuge der letzten Fortschreibung des Regionalplans bis 2009 in einem umfangreichen Planungsprozess unter Einbeziehung der Träger Öffentlicher Belange, der Kommunen und der Öffentlichkeit ausgewiesen. Informationen hierzu können unter https://www.region-stuttgart.org/aufgaben-und-projekte/regionalplanung/regionalplan/ abgerufen werden.
Eine Gesamtfortschreibung des Regionalplans ist derzeit nicht absehbar, es wird normalerweise von einer Laufzeit von ca. 15 – 20 Jahren ausgegangen. Teiländerungen des Regionalplanes erfolgen in Fällen, in denen sich großräumige Änderungen der Landnutzung abzeichnen. Da das Verfahren zur (Teil-)Änderung des Regionalplanes regelmäßig sehr aufwändig ist, wird es nur im besonders begründeten Einzelfall durchgeführt.
Der Verband Region Stuttgart verfügt über keinen separaten Rohstoffsicherungsplan. Festlegungen zur Rohstoffsicherung sind in der Raumnutzungskarte und im Text des Regionalplans (Kapitel 3.5) enthalten und können dort eingesehen werden.
Diese Erweiterung erfasst einen Bereich von 5,5 ha. Die hierfür erforderlichen Gutachten werden von zugelassenen Sachverständigen ermittelt.
Wie am Infoabend schon erläutert, war eine frühere Veranstaltung auf Grund fehlender Daten nicht möglich.
Die Rekultivierung ist ein laufender Prozess und läuft parallel zur Rohstoffgewinnung.
Die Hauptabbaurichtung geht nach Osten und nicht nach Südosten Richtung Schöntal. Eine andere Möglichkeit scheidet aus.
Das Gebiet liegt nicht in der Rohstoffsicherung.
Einzuhaltende Abstände werden in den Genehmigungen festgelegt.
Ist aktuell noch in der Projektierungsphase.
Die Rohstoffvorräte sind unabhängig von einer Sprengleistung zu betrachten.
Wir messen die Erschütterungen an den von einem Sachverständigen festgelegten Aufstellorten.
Wir messen die Erschütterungen an den von einem Sachverständigen festgelegten Aufstellorten.
Die Ergebnisse dieser Messungen werden zusammengefasst und der Überwachungsbehörde regelmäßig vorgelegt.
Wir sind verpflichtet, die zulässigen Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150, Teil 3 einzuhalten. Bei allen Sprengungen liegen wir deutlich unterhalb des Grenzwertes. Damit kann kein Gebäudeschaden entstehen.
Wir sind verpflichtet, die zulässigen Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150, Teil 3 einzuhalten. Bei allen Sprengungen liegen wir deutlich unterhalb des Grenzwertes. Damit kann kein Gebäudeschaden entstehen.
Nein, da die genehmigten Grenzwerte eingehalten werden.
Nein, eine solche Haftung existiert rechtlich nicht. Zudem zeigen Vergleiche aus anderen Gemeinden, dass die Bodenpreise hiervon nicht beeinträchtigt werden.
Der Kaufpreis wird im Einzelfall zwischen den Beteiligten ausgehandelt.
Wir haben in der Vergangenheit und werden auch zukünftig in Verkaufsverhandlungen eintreten und uns angebotene Flächen erwerben. Damit sichern wird unseren Standort und die Arbeitsplätze. Die Flächen innerhalb der vorgesehenen Erweiterung sind in unserem Eigentum.
Ja, es wurden Tauschflächen erworben. Wie in der Vergangenheit haben wir und werden wir auch zukünftig uns angebotene Flächen erwerben und in Verkaufsverhandlungen eintreten. Damit sichern wird unseren Standort und die Arbeitsplätze.
Innerhalb des Steinbruches und auch außerhalb.
Unser Ziel ist es die aktuell gültigen Normen einzuhalten. Unser Anspruch ist es aber auch diese Werte spürbar zu unterbieten. Zu genauen Werten können wir jetzt noch keine Angaben machen, da derzeit die erforderlichen Prognosen erstellt werden.
Staub und Lärm werden in festgelegten Abständen überprüft, Erschütterungen werden bei den Sprengungen gemessen.
Wir sind verpflichtet, die zulässigen Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150, Teil 3 einzuhalten. Bei allen Sprengungen liegen wir deutlich unterhalb des Grenzwertes. Damit kann kein Gebäudeschaden entstehen. Gerne klären wir dies auch am Runden Tisch.
Durch verschiedene Maßnahmen wie Sedimentationsanlagen, Kläranlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Bepflanzung, Hochwasserschutzmauer, Pflegemaßnahmen
Unser Steinbruch unterliegt nicht dem Bergrecht. Die Genehmigungsgrundlage ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren.
Über das Regionalparlament. Siehe 29
Zurzeit offen, hängt vom Landschaftspflegerischen Begleitplan ab.
Flurstücke im Norden des Steinbruches, Umwandlung von Wald
Am Steinbruchrand auf geeigneten Flächen. Es wird geprüft, ob eine Sichtschutzfunktion und Schallschutzfunktion möglich ist. Danach richtet sich auch die Gestaltung. Nach Abtrag der Halde ist diese Fläche wieder so herzurichten, daß sie landwirtschaftlich genutzt werden kann.
Der Antrag wird mit einem Ingenieurbüro erstellt. Die für das Verfahren erforderlichen Gutachten werden in der Antragskonferenz nochmals geprüft oder müssen ggf. ergänzt werden. Die Gutachten werden nur an anerkannte Gutachter in Auftrag gegeben.
47 im Steinbruch und gesamt bei LG 240 MA.
Bekannt sind Karstgebiete und ein Versatz, die aber nicht im Erweiterungsgebiet liegen. Ansonsten ist der Bereich als störungsfrei zu bewerten.
Schüttgütertransporte fahren nicht durch Schöntal, außer Anlieferung an örtliche Baustellen.
Seit 2008 haben wir ein wiederkehrend aktualisiertes Risswerk und nutzen ein GPS-System. Damit können wir die Grenzen einhalten.
Ja, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine öffentliche Auslegung. Darüber hinaus können die Inhalte am Runden Tisch besprochen werden.
Am Steinbruchrand als Wall, Mengengerüst und Liegedauer müssen noch definiert werden.
Unter genehmigten Flächen verstehen wir solche Flächen, die von uns auf der Grundlage eines Antrages und dessen Zulassung für den Abbau des Rohstoffes zugelassen sind.
Ist der Geschäftsführung und Betriebsleitung nicht bekannt, da vor 2008. Seitdem haben wir ein wiederkehrend aktualisiertes Risswerk und nutzen ein GPS-System. Damit werden solche Messfehler vermieden.
Frage kann so nicht beantwortet werden. Man muss hierbei unterscheiden zwischen Grundwasser, ungesättigten Zonen und Oberflächenwässern. Im hydrologischen Teil des Verfahrens werden diese Aspekte aber von einem Sachverständigen betrachtet.
Der Kaufpreis wird im Einzelfall zwischen den Beteiligten ausgehandelt.